Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Gewerbeertrag; Notwendiges Sonderbetriebsvermögen und Abkommensrecht; Zuordnung einer Beteiligung; Bindung der Finanzverwaltung an das Ergebnis einer Betriebsprüfung; Tatsächliche Verständigung; Aufrechterhaltung der Revision als Anschlussrevision
BFH, Urteil vom 13.02.2008 - Aktenzeichen I R 63/06
DRsp Nr. 2008/10980
Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Gewerbeertrag; Notwendiges Sonderbetriebsvermögen und Abkommensrecht; Zuordnung einer Beteiligung; Bindung der Finanzverwaltung an das Ergebnis einer Betriebsprüfung; "Tatsächliche Verständigung"; Aufrechterhaltung der Revision als Anschlussrevision
»1. Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft, wenn sie in erster Linie im geschäftlichen Interesse der Personengesellschaft gehalten wird. Der hiernach maßgebliche Veranlassungszusammenhang ist nach den gesamten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.2. Eine während einer Betriebsprüfung getroffene "tatsächliche Verständigung" kann in zeitlicher Hinsicht nur dann über den Prüfungszeitraum hinaus bindend sein, wenn sie von allen Beteiligten in diesem Sinne verstanden worden ist oder werden musste.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" abrufen.
Testen Sie "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.