BFH - Urteil vom 11.04.2013
III R 32/12
Normen:
EStG § 4 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 3; EStG § 16 Abs. 2; EStG § 16 Abs. 3; EStG § 18 Abs. 3 Satz 2;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 02.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1146/10 1621

Gewinnermittlung bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich bei Buchwertfortführung und fortgesetzter Einnahme-Überschussrechnung

BFH, Urteil vom 11.04.2013 - Aktenzeichen III R 32/12

DRsp Nr. 2013/19577

Gewinnermittlung bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich bei Buchwertfortführung und fortgesetzter Einnahme-Überschussrechnung

Im Falle der Realteilung einer --ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelnden-- (freiberuflichen) Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz nebst Übergangsgewinnermittlung, wenn die Buchwerte fortgeführt werden und die Mitunternehmer unter Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung ihre berufliche Tätigkeit in Einzelpraxen weiterbetreiben.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 3; EStG § 16 Abs. 2; EStG § 16 Abs. 3; EStG § 18 Abs. 3 Satz 2;

Gründe

I.