I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Als Kommanditisten waren die N-KG und die S-GmbH beteiligt; Anteilseigner der S-GmbH waren die Eheleute AM zu 75 v.H. und RM zu 25 v.H. des Stammkapitals. Die Komplementär-GmbH erhielt lediglich eine feste Vergütung und eine Verwaltungskostenumlage.
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