Keine abgeltende Bewertung der Nutzungsentnahme zur Erzielung anderweitiger auÃerbetrieblicher Einkünfte nach der 1 v.H.Regelung
BFH, Urteil vom 26.04.2006 - Aktenzeichen X R 35/05
DRsp Nr. 2006/25262
Keine abgeltende Bewertung der Nutzungsentnahme zur Erzielung anderweitiger auÃerbetrieblicher Einkünfte nach der 1 v.H.Regelung
ûDie Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur Erzielung von Ãberschusseinkünften ist durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1 v.H.-Regelung nicht mit abgegolten. Sie ist vielmehr mit den auf sie entfallenden tatsächlichen Selbstkosten als Entnahme zu erfassen.ë
Normenkette:
EStG ç 4 Abs. 1 S. 2 ç 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1, 2 ;
Gründe:
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