Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 31.08.2016 –
Der Körperschaftsteuerbescheid 2012 vom 21.07.2017 wird dahingehend geändert, dass weitere Betriebsausgaben in Höhe von ... € gewinnmindernd berücksichtigt werden.
Die Neuberechnung der Körperschaftsteuer 2012 wird dem Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2012 abgewiesen.
Hinsichtlich des Bescheids über den Gewerbesteuermessbetrag 2012 wird die Revision als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
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