BFH - Beschluss vom 30.10.2018
X R 28/12
Normen:
EStG § 6 Abs. 5 Satz 3;
Fundstellen:
BFH/NV 2019, 39
DStZ 2019, 7
GmbHR 2019, 88
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 23.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2982/10

Kostenentscheidung nach Erledigung eines in der Revision anhängigen Finanzrechtsstreits durch Abhilfe durch das Finanzamt

BFH, Beschluss vom 30.10.2018 - Aktenzeichen X R 28/12

DRsp Nr. 2018/17695

Kostenentscheidung nach Erledigung eines in der Revision anhängigen Finanzrechtsstreits durch Abhilfe durch das Finanzamt

NV: Nachdem das FA dem Begehren der Kläger im zugrunde liegenden Revisionsverfahren X R 28/12 abgeholfen hat, war dieses Verfahren sowie das beim Großen Senat des BFH geführte Verfahren GrS 1/16 ohne Entscheidung über die vorgelegte Rechtsfrage (Ermittlung eines eventuellen Gewinns aus teilentgeltlichen Übertragungen nach der strengen oder modifizierten Trennungstheorie) zu beenden.

Tenor

Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache werden die Kosten des gesamten Verfahrens nach § 143 Abs. 1 i.V.m. § 138 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 23. Mai 2012 14 K 2982/10 ist gegenstandslos.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 5 Satz 3;

Gründe

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt —FA—) hat mit Änderungsbescheid vom 2. Oktober 2018 dem Begehren der Kläger und Revisionskläger (Kläger) in vollem Umfang abgeholfen. Anschließend haben beide Beteiligte den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.