FG Niedersachsen, vom 10.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 99/99
Krankenpfleger als Freiberufler
BFH, Urteil vom 22.01.2004 - Aktenzeichen IV R 51/01
DRsp Nr. 2004/7317
Krankenpfleger als Freiberufler
»1. Ein selbständig tätiger Krankenpfleger kann Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit erzielen, wenn er Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbringt. Bedient er sich dabei qualifizierten Personals, setzt eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit voraus, dass er auch selbst gegenüber jedem Patienten pflegerisch tätig wird.2. Leistungen der häuslichen Pflegehilfe führen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.«