I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte im Streitjahr 2000 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die er durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1, 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelte. Danach ergaben sich für das Jahr 2000 ein Gewinn in Höhe von 161 816,71 DM und Entnahmen in Höhe von 181 457,21 DM.
Im Anschluss an eine beim Kläger durchgeführte Außenprüfung erhöhte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) den erklärten Gewinn aus Gewerbebetrieb auf 173 865 DM und änderte dementsprechend die Steuerfestsetzung im Einkommensteuerbescheid für 2000. Auch der Gewerbesteuermessbescheid für 2000 wurde entsprechend angepasst.
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