Die Kläger und Revisionskläger zu 2 bis 5 (Kläger zu 2 bis 5), Mitglieder der Familie U, waren in den Streitjahren (1989 bis 1991) zu insgesamt 90 v.H. an der gewerblich tätigen U-KG, der Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin zu 1), sowie zu 100 v.H. an der U-GbR beteiligt. Die restlichen Anteilsrechte an der KG hielt die nicht am finanzgerichtlichen Verfahren beteiligte Frau K.
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