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Trotz Übertragung von Sachgesamtheiten steht das Wahlrecht des § 24 UmwStG in folgenden Fällen nicht zur Verfügung:
12.20 | |
Unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in eine Personengesellschaft: | |
12.21 | |
Aufnahme eines weiteren Gesellschafters durch Abtretung von Anteilen eines Altgesellschafters gegen Zahlung an den Altgesellschafter: | |
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