Autor: Bolk |
Mit § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG ist auch die Begründung einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung zum Buchwert möglich.1)
BeispielAusgangslage
Ziel Ausgehend davon, dass das Grundstück für die X-KG eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt, möchte A das Sonderbetriebsvermögen durch Begründung einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung beseitigen. A und X gründen eine GbR, an der X zu 10 % beteiligt ist. A bringt das Grundstück in diese GbR ein, die das Grundstück an die X-KG verpachtet.
Ergebnis Das Grundstück wechselt vom Sonderbetriebsvermögen bei der X-KG zum Buchwert in das Betriebsvermögen (Gesellschaftsvermögen) der Besitzgesellschaft (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG). Zwischen der GbR und der X-KG ist eine entstanden, so dass der Vorrang des Sonderbetriebsvermögens aufgehoben ist. Das Grundstück ist in der der GbR zu aktivieren. Bei einer Gewinnermittlung nach § Abs. sind entsprechende Aufzeichnungen nach § Abs. Satz 5 geboten. Geschieht dies unmittelbar zu Buchwerten, läuft die Sperrfrist entsprechend § Abs. Satz 4 . Um das Überspringen stiller Reserven und damit den Lauf einer Sperrfrist zu vermeiden, sollte der Teilwert angesetzt und zugleich eine negative Ergänzungsbilanz bzw. Ergänzungsrechnung für A aufgestellt werden. |
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