OLG Koblenz - Urteil vom 22.10.2014
5 U 385/13
Normen:
BGB § 249; BGB § 276; BGB § 280; BGB § 675; EStG § 6 b Abs. 3; UmwG § 152 ff; UmwG § 158; UmwStG § 20 Abs. 2 Satz 2; ZPO § 286;
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 27.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 255/12

Pflichten eines Steuerberaters bei Veräußerung eines Betriebsgrundstücks im Vorfeld der geplanten Umwandlung eines Einzelunternehmens

OLG Koblenz, Urteil vom 22.10.2014 - Aktenzeichen 5 U 385/13

DRsp Nr. 2015/9768

Pflichten eines Steuerberaters bei Veräußerung eines Betriebsgrundstücks im Vorfeld der geplanten Umwandlung eines Einzelunternehmens

1. Veräußert der Steuerpflichtige im Vorfeld der geplanten Umwandlung seines Einzelunternehmens dessen Betriebsgrundstück, muss ihn der Steuerberater auf die Möglichkeit der Rücklagenbildung nach § 6 b Abs. 3 EStG hinweisen. Versäumt er dies, muss der Steuerberater die Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens widerlegen.2. Die Darlegungs- und Beweislast für die Ersatzbeschaffungsabsicht und deren Realisierbarkeit nach Maßgabe der gesetzlichen und sonstigen steuerrechtlichen Vorschriften trifft hingegen den Mandant des Steuerberaters.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 27. Februar 2013 aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

2.

Die Sache wird zur Verhandlung und Entscheidung über den Betrag des Anspruchs an das Landgericht Koblenz zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Rechtsstreits zu befinden hat.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 249; BGB § 276; BGB § 280; BGB § 675; EStG § 6 b Abs. 3; UmwG § 152 ff; UmwG § 158; UmwStG § 20 Abs. 2 Satz 2; ZPO § 286;

Entscheidungsgründe