FG Köln - Urteil vom 12.03.2014
4 K 1546/10
Normen:
EStG § 16 Abs 3 Satz 2;
Fundstellen:
BB 2015, 2207

Realteilung bei Auflösung einer PersG aber Fortführung des Gewerbebetriebs

FG Köln, Urteil vom 12.03.2014 - Aktenzeichen 4 K 1546/10

DRsp Nr. 2014/9054

Realteilung bei Auflösung einer PersG aber Fortführung des Gewerbebetriebs

1) Eine Realteilung einer zweigliedrigen Personengesellschaft i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 2 AO liegt - bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen - auch dann vor, wenn die bisherige Mitunternehmerschaft in Form eines Einzelunternehmens "unverändert" fortgeführt wird. 2) Jedenfalls für den Fall der Realteilung einer zweigliedrigen PersG bestehen keine über die Auflösung der Gesellschaft hinausgehenden Anforderungen hinsichtlich der Beendigung der Gesellschaft.

Normenkette:

EStG § 16 Abs 3 Satz 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine GmbH & Co. KG durch Realteilung oder durch Sachwertabfindung des ausscheidenden Gesellschafters beendet worden ist.