Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. November 2014
Der Bescheid des Beklagten für 2008 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 28. Oktober 2014 wird mit der Maßgabe geändert, dass ein Gewinn aus der Übertragung des Teils des Mitunternehmeranteils in Höhe von ... € und ein Verlust aus Ergänzungsbilanzen in Höhe von ... € nicht berücksichtigt werden.
Die Berechnung der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat der Beklagte zu tragen.
I.
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