FG Köln - Urteil vom 06.11.2013
13 K 121/13
Normen:
EStG § 52 Abs 39; EStG § 23 Abs 3; EStG § 23 Abs 1 S 1;
Fundstellen:
BB 2014, 22
DB 2013, 17
DStR 2014, 6
DStRE 2014, 1425

Berechnung des steuerfreien Veräußerungsgewinns nach BVerfG: Veräußerungskosten sind aufzuteilen

FG Köln, Urteil vom 06.11.2013 - Aktenzeichen 13 K 121/13

DRsp Nr. 2014/460

Berechnung des steuerfreien Veräußerungsgewinns nach BVerfG: Veräußerungskosten sind aufzuteilen

Erfolgt auf Grundlage der Entscheidung des BVerfG zur Steuerfreiheit des bis zum 31.3.1999 erzielten Wertzuwachses im Rahmen des § 23 EStG eine Schätzung des steuerfreien und steuerpflichtigen Teils eines Veräußerungsgewinns, sind die Veräußerungskosten anteilig dem steuerbaren und nicht steuerbaren Teil des Veräußerungsgewinns zuzuordnen.

Normenkette:

EStG § 52 Abs 39; EStG § 23 Abs 3; EStG § 23 Abs 1 S 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Berechnung eines Veräußerungsgewinns bzw. Veräußerungsverlustes im Sinne des § 23 des EinkommensteuergesetzesEStG – aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung.