BFH - Urteil vom 18.08.2021
XI R 43/20
Normen:
FGO § 126 Abs. 2; KStG § 8 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BB 2022, 752
BFH/NV 2022, 459
DB 2022, 712
DStR 2022, 402
DStRE 2022, 369
FR 2022, 352
FR 2022, 633
GmbHR 2022, 608
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 24.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 3029/18

Rückwirkende Bewertung von zum Buchwert eingebrachten Wirtschaftsgütern mit einem TeilwertVoraussetzungen eines SperrfristverstoßesAufdeckung von stillen Reserven

BFH, Urteil vom 18.08.2021 - Aktenzeichen XI R 43/20

DRsp Nr. 2022/3673

Rückwirkende Bewertung von zum Buchwert eingebrachten Wirtschaftsgütern mit einem Teilwert Voraussetzungen eines Sperrfristverstoßes Aufdeckung von stillen Reserven

Ein rückwirkender (einkommenserhöhender) Ansatz von Teilwerten bei einer Einbringung zu Buchwerten wegen eines sog. Sperrfristverstoßes i.S. des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG ist ausgeschlossen, wenn die vollentgeltliche Übertragung von Anteilen durch den Einbringenden an eine Körperschaft innerhalb der Sperrfrist im Ergebnis zu einer Aufdeckung der stillen Reserven in den zuvor eingebrachten Wirtschaftsgütern führt.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.06.2020 – 13 K 3029/18 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 2; KStG § 8 Abs. 1 S. 1;

Gründe

A.

Streitig ist, ob die von der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer GmbH, im Jahr 2014 (Streitjahr) in die ... GmbH & Co. KG (Beigeladene zu 2.) zum Buchwert eingebrachten Wirtschaftsgüter aufgrund nachfolgender Veräußerung von Anteilen am Vermögen dieser Gesellschaft rückwirkend mit dem Teilwert zu bewerten sind.