BFH - Urteil vom 12.05.2022
V R 37/20
Normen:
FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; FGO § 143 Abs. 2;
Fundstellen:
AO-StB 2022, 307
BB 2022, 1877
BB 2022, 2461
BFH/NV 2022, 1081
DStRE 2022, 1106
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 14.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 1033/19

Steuerbefreiung wegen GemeinnützigkeitBegriff der selbstlosen TätigkeitAusschließliches Verfolgen steuerbegünstigter Zwecke

BFH, Urteil vom 12.05.2022 - Aktenzeichen V R 37/20

DRsp Nr. 2022/11627

Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit Begriff der selbstlosen Tätigkeit Ausschließliches Verfolgen steuerbegünstigter Zwecke

Eine Körperschaft kann durch das sog. wissenschaftliche Editieren im sog. Peer-Review-Verfahren und der damit verbundenen Open-Access-Publikation ihren steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung selbstlos (§ 55 AO), ausschließlich (§ 56 AO) und unmittelbar (§ 57 AO) verfolgen.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14.10.2019 – 10 K 1033/19 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; FGO § 143 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit im Jahr 2017 (Streitjahr).

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin der A gGmbH, die während des Revisionsverfahrens auf die Klägerin verschmolzen wurde.