Hessisches FG, vom 25.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1507/08721
Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG vor 2009 bei Übertragung eines Kommanditanteils unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs
BFH, Urteil vom 16.05.2013 - Aktenzeichen II R 5/12
DRsp Nr. 2013/15872
Steuervergünstigungen nach § 13aErbStG vor 2009 bei Übertragung eines Kommanditanteils unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs
Behält sich der Schenker bei der freigebigen Zuwendung einer Kommanditbeteiligung den Nießbrauch zu einer bestimmten Quote hiervon einschließlich der Stimm- und Mitverwaltungsrechte vor und vermittelt daher der mit dem Nießbrauch belastete Teil der Kommanditbeteiligung dem Erwerber für sich genommen keine Mitunternehmerstellung, können für diesen Teil die Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2ErbStG vor 2009 nicht beansprucht werden.