Streitwert im Revisionsverfahren über Umsatzsteuer für zwei Streitjahre mit offensichtlich absehbaren Auswirkungen auf nachfolgende Streitjahre
BFH, Beschluss vom 17.08.2015 - Aktenzeichen XI S 1/15
DRsp Nr. 2015/16855
Streitwert im Revisionsverfahren über Umsatzsteuer für zwei Streitjahre mit offensichtlich absehbaren Auswirkungen auf nachfolgende Streitjahre
Betrifft ein Rechtsstreit über Umsatzsteuer zwei Streitjahre und hat der Streitfall i.S. von § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG offensichtlich absehbare Auswirkungen für nachfolgende Streitjahre, so ist die in dieser Vorschrift vorgesehene Erhöhung des Streitwerts auf das Dreifache des durchschnittlichen Streitwerts für die anhängigen beiden Streitjahre begrenzt.