Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine KG. Einzige Komplementärin war bis Ende des Jahres 1986 die X-GmbH (im folgenden: Komplementär-GmbH). Der Beigeladene wurde 1982 zum Geschäftsführer der Komplementär-GmbH bestellt. Einzige Kommanditistin der Klägerin war die Y-KG (im folgenden: Kommanditistin; auch als Obergesellschaft bezeichnet). Der Beigeladene wurde durch Gesellschaftsvertrag vom Januar 1987 zu folgenden Bedingungen zweiter Komplementär der Klägerin:
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