14.6 Entgeltliche Übertragung des Mitunternehmeranteils

...

14.6.8.3 Tarifbegünstigung trotz erfolgsneutraler Ausgliederung

14.142

Ist Gegenstand der erfolgsneutralen Ausgliederung eine Sachgesamtheit, ist für die Veräußerung der verbleibenden Sachgesamtheit die Begünstigung nach § 16 Abs. 4 und § 34 EStG – soweit die Voraussetzungen vorliegen – gegeben. Ein zeitlicher Zusammenhang ist unbeachtlich. Für folgende Fälle ist dies vom BFH bereits entschieden worden:

Die Ausgliederung eines Mitunternehmeranteils an einer Unterpersonengesellschaft hindert nicht die Begünstigung der Veräußerung des Gesellschaftsanteils an der Oberpersonengesellschaft.74)

Die erfolgsneutrale Ausgliederung eines Teilbetriebs nach § 20 oder § 24 UmwStG ist für die Begünstigung der Veräußerung des verbleibenden Teilbetriebs unschädlich.