Die Klägerin und Revisionsbeklagte zu 2. (KG) betreibt in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG die Herstellung und den Vertrieb von .... Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Klägerin und Revisionsbeklagte zu 1. (GmbH). Die KG übt ihre Geschäftstätigkeit in einem gemieteten Fabrik- und Bürogebäude aus, das im hier interessierenden Zeitpunkt im Eigentum der Beigeladenen stand.
Bis zum 31. Dezember 1989 war die Beigeladene allein als Kommanditistin an der KG beteiligt. Ihre Einlage belief sich auf 100 000 DM. Die Beigeladene war auch alleinige Anteilseignerin der als Komplementärin fungierenden GmbH, die ihrerseits zu diesem Zeitpunkt am Vermögen der KG nicht beteiligt war, sondern vom Gewinn lediglich eine Haftungsprämie erhielt. Sowohl die Anteile an der GmbH als auch das Fabrik- und Bürogebäude wurden als Sonderbetriebsvermögen der Beigeladenen bei der KG bilanziert.
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