BFH - Urteil vom 03.09.2009
IV R 61/06
Normen:
EStG § 16 Abs. 1; EStG § 16 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 12.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 3328/02

Teilbetriebsveräußerung durch Veräußerung eines einer KG gehörenden Verlags auf einem der KG gehörenden Grundstück

BFH, Urteil vom 03.09.2009 - Aktenzeichen IV R 61/06

DRsp Nr. 2010/440

Teilbetriebsveräußerung durch Veräußerung eines einer KG gehörenden Verlags auf einem der KG gehörenden Grundstück

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 1; EStG § 16 Abs. 3;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Rechtsnachfolger des während des Klageverfahrens verstorbenen X, der bis zu seinem Ausscheiden im Juni 2000 einer von vier Kommanditisten der beigeladenen KG war.

Die KG hatte früher ein Reisebüro und einen Zeitungsverlag betrieben. Die Redaktion des Zeitungsverlags war in einem Gebäude auf dem der KG gehörenden Grundstück Y-straße 1 untergebracht. Verwaltung und Vertrieb der Zeitung erfolgten vom im Bruchteilseigentum der Kommanditisten stehenden Grundstück Y-straße 2.

Im Streitjahr 1997 wurde der Zeitungsverlag unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots verkauft, allerdings ohne die zugehörigen Grundstücke. Diese wurden von der KG zunächst an den Erwerber vermietet. Im Jahresabschluss des Streitjahrs behandelte die KG die zwei bisherigen Verlagsgrundstücke als aus dem Betriebsvermögen bzw. Sonderbetriebsvermögen entnommen. Den Gewinn fasste sie mit dem Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des Verlags zusammen und sah den Gesamtbetrag von 2.986.926 DM als tarifbegünstigte Teilbetriebsaufgabe an.