19.3 Steuersatz

Autor: Bolk

19.8

Der Thesaurierungssteuersatz beträgt einheitlich 28,25 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Der persönliche (progressive) Steuersatz ist unbeachtlich. Es bedarf deshalb einer eingehenden Beratung, ob ein Antrag im Einzelfall zielführend ist.

Beispiel

 

Ohne Antrag

Mit Antrag

Nicht entnommener Gewinn

250.000 Euro

250.000 Euro

Steuerbelastung

 

 

x 40 % (Ø Steuersatz)

100.000 Euro

 

x 28,25 % bei Thesaurierung

 

70.625 Euro

x 25 % von 179.375 Euro bei späterer Entnahme

 

44.844 Euro

 

100.000 Euro

115.469 Euro

Das einfache Zahlenbeispiel belegt bereits, dass der Antrag, die Begünstigung nach §  34a EStG für die Thesaurierung des nicht entnommenen Gewinns zu stellen, nur sinnvoll ist, wenn der damit erzielte Stundungszeitraum und folglich Zinseffekt bedeutend ist.