I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb ein gewerbliches Einzelunternehmen, dessen Schwerpunkt in der Vermittlung von Beteiligungen an Anlagegesellschaften lag. Er und seine mit ihm im Streitjahr 1989 zusammen zur Einkommensteuer veranlagte, im Jahr 1993 verstorbene Ehefrau waren auch persönlich an einer Vielzahl von Anlagegesellschaften beteiligt und erzielten hieraus Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
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