Übersicht: Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben
Vergütungen für eine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, auf die Bezeichnung der Vergütung kommt es nicht an: Gehälter, Honorare, Tantiemen, Pensionen, Auslagen (zu Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG siehe Rdnr. 5.1 ff.) |
Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern aller Art: Vermietung, Verpachtung, Leasing, Erbbaurecht |
Vergütungen für eine Darlehensgewährung, auf die Höhe der Verzinsung kommt es grundsätzlich nicht an |
Gewinn aus der Veräußerung oder Entnahme von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens |
Gewinnausschüttungen der Komplementär-GmbH und anderer Kapitalgesellschaften an deren Anteilseigner, die gleichzeitig Kommanditisten sind, soweit die Anteile an der Kapitalgesellschaft zum Sonderbetriebsvermögen II gehören. |
Unfallversicherungssumme nach Unfall auf betrieblicher Fahrt |
Einnahmen aufgrund von Zuwendungen eines Geschäftspartners (z.B. Incentive-Reise) |
Sonderbetriebsausgaben sind die vom Gesellschafter getragenen Aufwendungen, die entweder
im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens stehen (AfA, Sonderabschreibungen, Erhaltungsaufwendungen, Steuern, Versicherungsbeiträge, Zinsaufwendungen wegen Finanzierung des Erwerbs des fraglichen Wirtschaftsguts etc.) oder |
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