Übersicht: Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben
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Vergütungen für eine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, auf die Bezeichnung der Vergütung kommt es nicht an: Gehälter, Honorare, Tantiemen, Pensionen, Auslagen (zu Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG siehe Rdnr. 5.1 ff.) |
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Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern aller Art: Vermietung, Verpachtung, Leasing, Erbbaurecht |
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Vergütungen für eine Darlehensgewährung, auf die Höhe der Verzinsung kommt es grundsätzlich nicht an |
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Gewinn aus der Veräußerung oder Entnahme von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens |
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Gewinnausschüttungen der Komplementär-GmbH und anderer Kapitalgesellschaften an deren Anteilseigner, die gleichzeitig Kommanditisten sind, soweit die Anteile an der Kapitalgesellschaft zum Sonderbetriebsvermögen II gehören. |
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Unfallversicherungssumme nach Unfall auf betrieblicher Fahrt |
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Einnahmen aufgrund von Zuwendungen eines Geschäftspartners (z.B. Incentive-Reise) |
Sonderbetriebsausgaben sind die vom Gesellschafter getragenen Aufwendungen, die entweder
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im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens stehen (AfA, Sonderabschreibungen, Erhaltungsaufwendungen, Steuern, Versicherungsbeiträge, Zinsaufwendungen wegen Finanzierung des Erwerbs des fraglichen Wirtschaftsguts etc.) oder |
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