BFH - Urteil vom 24.01.2008
IV R 66/05
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1301
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 04.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen I 296/04

Übertragung eines privaten Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft

BFH, Urteil vom 24.01.2008 - Aktenzeichen IV R 66/05

DRsp Nr. 2008/13058

Übertragung eines privaten Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob aufgrund der Übertragung eines Grundstücksmiteigentumsanteils in eine gewerbliche Personengesellschaft die Abschreibungsbemessungsgrundlage gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 des Einkommsteuergesetzes in der für das Streitjahr (2001) geltenden Fassung (EStG 2001; jetzt: § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG) zu kürzen ist.

1. Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die X-GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG), eine im Jahre 1998 gegründete gewerblich geprägte Familiengesellschaft, deren Geschäftszweck in der Nutzung und Verwaltung von bebauten Grundstücken besteht. Aufgrund noch im Jahre 1998 vereinbarter Auflassungen war die KG zu insgesamt 124/144 Miteigentümerin des mit einem Mietshaus bebauten Grundstück Y-Straße in Z. Das Grundstück gehörte zuvor einer seit langem bestehenden Erbengemeinschaft.