Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2003 vom 14.08.2008, geändert durch den Bescheid vom 31.10.2008, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.07.2009 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte der Klägerin aus Gewerbebetrieb auf 471.292,99 Euro festgestellt und als laufender Gewinn wie folgt verteilt werden:
Beilgeladener | 0,00 Euro |
A | 16.684,20 Euro |
B | 352.973,93 Euro |
C | 34.132,27 Euro |
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