BFH - Urteil vom 15.05.2018
X R 28/15
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, Satz 4;
Fundstellen:
BB 2018, 2005
BFH/NV 2018, 1107
BFHE 261, 492
BStBl II 2018, 712
DB 2018, 2021
DStRE 2018, 1220
DStZ 2018, 634
FR 2019, 91
NJW 2018, 3199
NZG 2018, 1158
Vorinstanzen:
FG München, vom 09.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2338/11

Umfang der Nutzungsentnahme bei privater Nutzung eines PKW im Rahmen der 1 %-Regelung

BFH, Urteil vom 15.05.2018 - Aktenzeichen X R 28/15

DRsp Nr. 2018/10857

Umfang der Nutzungsentnahme bei privater Nutzung eines PKW im Rahmen der 1 %-Regelung

Auch wenn die Anwendung der 1 %–Regelung seit 2006 voraussetzt, dass das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, die nach der 1 %–Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 % der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 9. Dezember 2014 6 K 2338/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, Satz 4;

Gründe

I.

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr 2009 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt aus der Vermittlung von Immobilien Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Seinen Gewinn ermittelt er durch Einnahmen–Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung —EStG—).