FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 18.02.2015
4 K 27/14
Normen:
Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1; UStG § 4 Nr. 12a; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8a;
Fundstellen:
DStR 2015, 8
DStRE 2015, 1512

Umsatzsteuer: Begünstigung von Umsätzen aus Verträgen über die Pensionshaltung von Pferden

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.02.2015 - Aktenzeichen 4 K 27/14

DRsp Nr. 2015/7002

Umsatzsteuer: Begünstigung von Umsätzen aus Verträgen über die Pensionshaltung von Pferden

Die Umsätze eines der Förderung des Reitsports dienenden gemeinnützigen Vereins aus Verträgen über die Einstellung von Pferden, welche neben der Zurverfügungstellung der Pferdebox weitere Leistungen (Fütterung, Reinigung der Box, Nutzung der Reitanlage etc.) beinhalten, sind weder nach nationalem Umsatzsteuerrecht begünstigt (insbes. § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG), noch nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der Richtlinie 77/388/EWG von der Umsatzsteuer befreit, wenn eine schädliche Wettbewerbssituation vorliegt.

Normenkette:

Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1; UStG § 4 Nr. 12a; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8a;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob die Umsätze aus der Pensionshaltung von Pferden dem Regelsteuersatz oder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, bzw. ob die Umsätze von der Umsatzsteuer (USt) befreit sind.