Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.01.2018 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist, ob gesellschaftsvertraglich vereinbarte Vorabgewinnanteile für die Überlassung von sog. Vieheinheiten in den Jahren 2011 bis 2013 (Streitjahre) umsatzsteuerbar sind und der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen.
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