Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war bis zum Streitjahr (1999) eine Kommanditgesellschaft. Kommanditist der Klägerin war Herr A. Komplementärin der Klägerin war die am Gesellschaftsvermögen nicht beteiligte A-GmbH. Wirtschaftsjahr war das Kalenderjahr.
Durch Gesellschafterbeschluss vom 9. Dezember 1999 wurde die Klägerin in eine OHG umgewandelt. Der bisherige Kommanditist wechselte in die Stellung eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters. Mit notarieller Urkunde vom 22. Dezember 1999 wurden die Änderung der Gesellschaftsverhältnisse und die Umfirmierung dem Registergericht angezeigt. Am 22. Februar 2000 wurde das Handelsregister entsprechend geändert.
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