I.
Die Beteiligten streiten darum, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) in seiner Funktion als geschäftsführender Komplementär eines Bankhauses als selbständiger Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne tätig geworden ist.
Nach dem Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft (KG) gehörten der Kläger und drei weitere Personen dem Bankhaus X als Komplementäre ohne Kapitaleinlage an. Kommanditisten waren die X-GmbH mit einer Einlage von ... EUR und Frau XY mit einer Einlage von ... EUR.
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