I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin des im Jahre 1993 verstorbenen S.
S veräußerte mit Vertrag vom 19. Juli 1985 seinen Kommanditanteil an der S-KG. Der Erwerber --Mitgesellschafter L-- schuldete zum einen als Barbetrag den Buchwert des KG-Anteiles (450 000 DM) sowie zudem auf die Lebenszeit des S 22,28 v.H. des auf die veräußerte Beteiligung entfallenden Gewinnanteils, mindestens jedoch 45 000 DM jährlich.
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