FG Niedersachsen - Urteil vom 24.10.2013
6 K 404/11
Normen:
KStG § 8b; AO § 42;
Fundstellen:
DStR 2015, 8

Veräußerung von Aktien - Steuerfreier Veräußerungsgewinn; Missbrauch i. S. von § 42 AO bei Erwerb von Zertifikaten auf Aktien

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.10.2013 - Aktenzeichen 6 K 404/11

DRsp Nr. 2014/5796

Veräußerung von Aktien - Steuerfreier Veräußerungsgewinn; Missbrauch i. S. von § 42 AO bei Erwerb von Zertifikaten auf Aktien

Zum Begriff der Veräußerungskosten in § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG. Aus Gründen der Vergleichbarkeit zwischen § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG und § 17 EStG sind Veräußerungskosten i. S. des § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG gegeben, soweit Aufwendungen im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung stehen, d. h. durch das Veräußerungsgeschäft veranlasst sind. Bei der Veräußerung von Aktien können Verluste aus der Veräußerung von Zertifikaten auf die entsprechenden Aktien den nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinn mindern. Ein Missbrauch i. S. von § 42 AO ist gegeben, wenn bei dem Erwerb von Zertifikaten auf Aktien aufgrund der vertraglichen Situation bereits feststeht, dass diese mit Verlust veräußert werden müssen und sich ein wirtschaftlicher Vorteil allein aus der Kombination eines steuerfreien Veräußerungsgewinns und der steuermindernden Berücksichtigung des Verlustes, d. h. aus der Steuerersparnis, ergibt.

Normenkette:

KStG § 8b; AO § 42;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die steuerrechtliche Qualifizierung eines Verlustes aus der Veräußerung von Zertifikaten.