Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, an der die im finanzgerichtlichen Verfahren beigeladene Frau H (Beigeladene) zu 100 v.H. als Kommanditistin beteiligt war. Die Beigeladene besaß außerdem eine 100 %ige Beteiligung an einer GmbH. Diese Beteiligung gehörte zu ihrem Sonderbetriebsvermögen bei der Klägerin. Die Beigeladene verkaufte die GmbH-Beteiligung am 5. Juli des Streitjahres (1985). Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) ermittelte einen Veräußerungsgewinn in Höhe von 182 319 DM.
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