BFH - Urteil vom 13.12.2012
VI R 51/11
Normen:
EStG § 8 Abs. 2 Sätze 2, 4; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 14.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 394/10 396

Verfassungsmäßigkeit der sog. 1 %-Regelung

BFH, Urteil vom 13.12.2012 - Aktenzeichen VI R 51/11

DRsp Nr. 2013/4448

Verfassungsmäßigkeit der sog. 1 %-Regelung

Die 1 %-Regelung begegnet insbesondere im Hinblick auf die dem Steuerpflichtigen zur Wahl gestellte Möglichkeit, den vom Arbeitgeber zugewandten Nutzungsvorteil auch nach der so genannten Fahrtenbuchmethode zu ermitteln und zu bewerten, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2 Sätze 2, 4; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;

Gründe

I. Streitig ist, ob die Bewertung der privaten Nutzung eines vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überlassenen Dienstwagens nach der 1 %-Regelung noch insoweit verfassungsgemäß ist, als der Nutzungswert nach dem inländischen Bruttolistenpreis bei der Erstzulassung bemessen wird.