5.4 Vergütungen oder Vorweggewinn bei der GmbH und Co. KG

Autor: Bolk

5.4.1 Abgrenzungen

5.23

Nach dem Grundsatz der additiven Gewinnermittlung besteht der Gewinnanteil eines Mitunternehmers, und damit regelmäßig der eines Kommanditisten einer GmbH & Co. KG, aus dem Anteil am Gewinn der Gesellschaft (§  15 Abs.  1 Nr. 2 erster Halbsatz EStG) und den Vergütungen (§  15 Abs.  1 Nr. 2 zweiter Halbsatz EStG). Angesichts unklarer Vereinbarungen stellt sich der Beratungspraxis oftmals die Frage, ob Zahlungen, die die KG an ihre Gesellschafter leistet, als Auszahlung von Gewinnanteilen oder als Vergütung zu beurteilen sind, denn die Beantwortung betrifft die korrespondierende Aktivierung in der Sonderbilanz, die Verlustausgleichsbeschränkung nach §  15a EStG und insbesondere auch die umsatzsteuerliche Belastung der geschäftsführenden Tätigkeit. Darüber hinaus sind Fragen der Haftung entsprechend §  172 Abs.  4 HGB von der zutreffenden Beurteilung abhängig (siehe zu weiteren Einzelfragen im Hinblick auf Vergütungen ausführlich Rdnr. 4.61  ff.).

5.4.2 Gewinnanteil und Vorweggewinn

5.24