FG Hamburg - VI 30/03 - 20.5.2005 (EFG 2005, 1431),
Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG: Sacheinlage nicht in jedem Fall mit der Hafteinlage zu verrechnen
BFH, Urteil vom 11.10.2007 - Aktenzeichen IV R 38/05
DRsp Nr. 2008/1
Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15aEStG : Sacheinlage nicht in jedem Fall mit der Hafteinlage zu verrechnen
»Leistet der Kommanditist zusätzlich zu der im Handelsregister eingetragenen Pflichteinlage eine weitere Sacheinlage, so kann er im Wege einer negativen Tilgungsbestimmung die Rechtsfolge herbeiführen, dass die Haftungsbefreiung nach § 171 Abs. 1 2. Halbsatz HGB nicht eintritt. Das führt dazu, dass die Einlage nicht mit der eingetragenen Pflichteinlage zu verrechnen ist, sondern im Umfang ihres Wertes die Entstehung oder Erhöhung eines negativen Kapitalkontos verhindert und auf diese Weise nach § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG zur Ausgleichs- und Abzugsfähigkeit von Verlusten führt.«