I. An der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) --der E-KG-- waren zunächst Herr St (Beigeladener zu 2) als Kommanditist sowie Herr Sch (Beigeladener zu 1) als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt. Am 1. März 1995 wurde die Umwandlung der Gesellschafterstellung des Beigeladenen zu 1 in diejenige eines Kommanditisten ins Handelsregister eingetragen; zugleich trat die K-GmbH als neue Komplementärin in die Klägerin ein.
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