BFH - Urteil vom 21.02.2017
VIII R 10/14
Normen:
EStG § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 4 Abs. 4, § 18, § 26, § 26b;
Fundstellen:
BFHE 257, 267
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 12.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 407/13

Voraussetzungen der steuerlichen Berücksichtigung der AfA eines vom Nichteigentümer-Ehegatten betrieblich genutzten Gebäudeteils

BFH, Urteil vom 21.02.2017 - Aktenzeichen VIII R 10/14

DRsp Nr. 2017/7100

Voraussetzungen der steuerlichen Berücksichtigung der AfA eines vom Nichteigentümer-Ehegatten betrieblich genutzten Gebäudeteils

1. Die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für AfA eines vom Nichteigentümer-Ehegatten betrieblich genutzten Gebäudeteils setzt voraus, dass dieser die Anschaffungskosten getragen hat. 2. Zahlungen von einem gemeinsamen Konto der Ehegatten gelten unabhängig davon, aus wessen Mitteln das Guthaben auf dem Konto stammt, jeweils für Rechnung desjenigen geleistet, der den Betrag schuldet, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12. Februar 2014 7 K 407/13 E aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens haben, soweit sie vor dem 22. März 2014 entstanden sind, der Beklagte zu 30 % und die Kläger zu 70 % zu tragen.

Die ab dem 22. März 2014 entstandenen Kosten haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 4 Abs. 4, § 18, § 26, § 26b;

Gründe

I.

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr (2006) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger erzielte Einkünfte aus selbständiger Arbeit und die Klägerin geringfügige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.