Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15. Oktober 2013
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
A.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) —seit einer Umfirmierung "Z–GmbH & Co. KG"— ist ein Unternehmen der auf dem Bausektor tätigen T–Gruppe. Die im Jahr 1977 gegründete Klägerin firmierte bis zum Ende des Streitjahres (2003) unter "Y GmbH & Co. KG".
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