FG Köln - Urteil vom 26.06.2020
4 K 3437/11
Normen:
EStG 2007 § 52 Abs. 32a;
Fundstellen:
DStZ 2021, 428

Vorliegen eines Gewerbebetriebs beim Bezug von Einkünften aus der Beteiligung an einer GmbH & Co. KG

FG Köln, Urteil vom 26.06.2020 - Aktenzeichen 4 K 3437/11

DRsp Nr. 2021/5654

Vorliegen eines Gewerbebetriebs beim Bezug von Einkünften aus der Beteiligung an einer GmbH & Co. KG

Tenor

Die Gewerbesteuermessbescheide 2003 bis 2005 vom 13.08.2010 sowie die dazu ergangenen Einspruchsentscheidungen vom 10.10.2011 werden aufgehoben.

Die Feststellungsbescheide der E GbR 2003 bis 2005 vom 29.07.2010 sowie die dazu ergangenen Einspruchsentscheidungen vom 10.10.2011 werden mit der Maßgabe geändert, dass die gesonderten und einheitlichen Feststellungen des Betrags des Gewerbesteuer-Messbetrags und der auf die einzelnen Mitunternehmer entfallenden Anteile gemäß § 35 Abs. 3 S. 1 EStG 2003 bzw. § 35 Abs. 2 S. 1 EStG 2004 und 2005 aufgehoben werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 62 % und dem Beklagten zu 38 % auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird auf 124.000 € festgesetzt.

Normenkette:

EStG 2007 § 52 Abs. 32a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Tätigkeit der Klägerin nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 des i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007 - 2007 - i.V.m. § Abs. 2007 ab dem Jahr 1995 aufgrund des Bezugs von Einkünften aus der Beteiligung an der P GmbH & Co. KG - im Folgenden: P KG - in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt.

I. 1. a. b. 2. 3. II.