FG Düsseldorf - Urteil vom 04.12.2014
12 K 1073/14 E
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; EStG § 8 Abs. 2; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
DStR 2015, 8
DStRE 2015, 777

Werbungskostenabzug für vom Arbeitnehmer zu tragende Benzinkosten bei Versteuerung der Privatnutzung nach der 1-% Regelung

FG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2014 - Aktenzeichen 12 K 1073/14 E

DRsp Nr. 2015/5811

Werbungskostenabzug für vom Arbeitnehmer zu tragende Benzinkosten bei Versteuerung der Privatnutzung nach der 1-% Regelung

Die von dem Arbeitnehmer individuell zu tragenden Benzinkosten für die berufliche und private Nutzung eines ihm von dem Arbeitgeber überlassenen betrieblichen Kraftfahrzeuges sind auch dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der geldwerte Vorteil der Privatnutzung nach der 1- % Regelung ermittelt worden ist. Bei diesen Benzinkosten handelt es sich nicht um im abgekürzten Zahlungsweg an den Arbeitgeber geleistete Entgeltzahlungen, die – wie an den Arbeitgeber gezahlte Nutzungsentgelte - unmittelbar den Sachbezugswert nach § 8 EStG mindern.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; EStG § 8 Abs. 2; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand: