BFH - Urteil vom 11.07.2013
IV R 9/12
Normen:
EStG § 7g Abs. 3 und Abs. 4; AO § 233a;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 05.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 266/10

Zinslauf bei rückwirkendem Wegfall einer Voraussetzung für den Investitionsabzugsbetrag

BFH, Urteil vom 11.07.2013 - Aktenzeichen IV R 9/12

DRsp Nr. 2013/19823

Zinslauf bei rückwirkendem Wegfall einer Voraussetzung für den Investitionsabzugsbetrag

1. Der Wegfall der Investitionsabsicht vor Ablauf der Investitionsfrist hat zur Folge, dass die Gewinnminderung durch den Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen ist.2. Die aus diesem Grund festgesetzte Einkommensteuer war vor Inkrafttreten des § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26. Juni 2013 nach § 233a Abs. 2a AO zu verzinsen.

Normenkette:

EStG § 7g Abs. 3 und Abs. 4; AO § 233a;

Gründe

I.