BFH - Beschluss vom 15.11.2017
VI R 44/16
Normen:
EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 § 7g;
Fundstellen:
BFHE 260, 131
BStBl II 2019, 466
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 11.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 2928/13

Zulässigkeit der Inanspruchnahme eines von einer Personengesellschaft gebildeten Investitionsabzugsbetrages im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters

BFH, Beschluss vom 15.11.2017 - Aktenzeichen VI R 44/16

DRsp Nr. 2018/2533

Zulässigkeit der Inanspruchnahme eines von einer Personengesellschaft gebildeten Investitionsabzugsbetrages im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters

1. Eine begünstigte Investition i.S. des § 7g EStG liegt auch dann vor, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die geplante Investition später (innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums) von einem ihrer Gesellschafter vorgenommen und in dessen Sonderbetriebsvermögen aktiviert wird. 2. Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ist der in Anspruch genommene Investitionsabzugsbetrag in einem solchen Fall dem Sonderbetriebsgewinn des investierenden Gesellschafters außerbilanziell hinzuzurechnen.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. März 2016 9 K 2928/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 § 7g;

Gründe

I. Streitig ist, ob ein im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft nach § 7g des i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 () gebildeter Investitionsabzugsbetrag gewinnerhöhend aufzulösen ist, wenn die Investition nicht im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, sondern im Sonderbetriebsvermögen eines ihrer Gesellschafter getätigt wird.