BFH - Urteil vom 28.09.2017
IV R 17/15
Normen:
AO § 352 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5; FGO § 48 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5;
Vorinstanzen:
FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 22.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 393/13

Zulässigkeit des Einspruchs eines Personengesellschafters gegen die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung

BFH, Urteil vom 28.09.2017 - Aktenzeichen IV R 17/15

DRsp Nr. 2017/17918

Zulässigkeit des Einspruchs eines Personengesellschafters gegen die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung

NV: Bei einem Streit um die Höhe des Steuerbilanzgewinns einer Personengesellschaft wegen Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen ist nur die Personengesellschaft einspruchsbefugt.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 2015 3 K 393/13 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

AO § 352 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5; FGO § 48 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist zusammen mit V zu jeweils 50 % als Kommanditist an B KG (im Weiteren: Beigeladene) beteiligt. Daneben war die Klägerin Gesellschafterin der R OHG.