Zur zeitlichen Erfassung von Sondervergütungen bei der Bildung einer Rückstellung für Jahresabschlusskosten
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.09.2014 - Aktenzeichen 3 K 1685/12
DRsp Nr. 2014/17296
Zur zeitlichen Erfassung von Sondervergütungen bei der Bildung einer Rückstellung für Jahresabschlusskosten
Eine Neutralisierung der in der Steuerbilanz der Personengesellschaft zu bildenden Rückstellung für die Jahresabschlusskosten durch Aktivierung eines korrespondierenden Anspruchs in der Sonderbilanz des Gesellschafters, der im Rahmen eines Steuerberatungsauftrags für die Gesellschaft tätig ist, kommt nicht in Betracht. Der Gesellschafter hat insoweit noch keine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG erbracht.