Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen
Zwischen den Beteiligten steht die Beteiligung an der C Immobilien GmbH & Co. KG (KG), die in den Streitjahren (2012 bis 2014) Einkünfte aus der Vermietung zweier Grundstücke erzielte und ihren Gewinn aus Gewerbebetrieb in Form der Vermietung von im Eigentum der KG stehender Grundstücke nach § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Wege des qualifizierten Betriebsvermögensvergleichs ermittelte, als Mitunternehmer sowie die Zurechnung von Verlusten in Streit.
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