BFH, Urteil vom 08.09.1992 - Aktenzeichen IX R 335/87
DRsp Nr. 1996/11670
Zurechnung von Werbungskostenüberschussanteilen
»Eine Vereinbarung der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, nach der den Kommanditisten Werbungskostenüberschußanteile nur zugerechnet werden sollen, soweit dadurch kein negatives Kapitalkonto entsteht, ist grundsätzlich auch nach Inkrafttreten der §§ 15a, 21 Abs. 1 S. 2 EStG der Besteuerung zugrunde zu legen.«